40. ICA Netzwerkveranstaltung im EUREF-Campus in Düsseldorf am 09. 06. 2026

Unser 40. Netzwerktreffen ist ein besonderer Moment: ein Rückblick auf viele Jahre engagierter Zusammenarbeit – und gleichzeitig ein kraftvoller Auftakt für die nächsten Schritte. Ein besonderer Moment benötigt eine besondere Location. Wir freuen uns sehr, dass unser Gastgeber Thorsten Greth, Geschäftsführer der Klüh Catering GmbH die Netzwerkmitglieder in den spektakulären EUREF-Campus nach Düsseldorf einlädt.

Der Welcome-Abend am 8. Juni bietet Gelegenheit für erste Gespräche, persönliche Begegnungen und ein entspanntes Ankommen.
Der 9. Juni starten wir mit einer Trendtour. Der Nachmittag steht im Zeichen eines abwechslungsreichen Programms mit aktuellen Themen, inspirierenden Beiträgen und Austauschformaten, die Lust auf Aufbruch und gemeinsame Zukunftsgestaltung machen. Den Tag beschließen wir mit einem gemeinsamen, feierlichen Abend.

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Kartellrechtliche Hinweise

Hiermit bestätige ich:

  1. Ich habe die Compliance-Richtlinie für Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten des ICA (Version März 2026) erhalten und zur Kenntnis genommen.
  2. Ich verpflichte mich, bei allen ICA-Veranstaltungen und -Aktivitäten die geltenden kartellrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werde ich keine wettbewerbssensiblen Informationen (Preise, Konditionen, Kapazitäten, Kundeninformationen, Vertriebsstrategien) mit Wettbewerbern austauschen – weder im formellen Programm noch in informellen Gesprächen.
  3. Mir ist bekannt, dass das Kartellrecht mehrerer Jurisdiktionen Anwendung finden kann – einschließlich des EU-Rechts (Art. 101 AEUV), des deutschen GWB, des Schweizer KG, des UK Competition Act 1998 sowie des US Sherman Act – und dass Verstöße in einigen dieser Rechtsordnungen auch strafrechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen nach sich ziehen können (UK: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe; USA: bis 10 Jahre Freiheitsstrafe).
  4. Ich werde Gespräche, die kartellrechtlich problematische Themen berühren, sofort unterbrechen, meinen Einwand dokumentieren und – sofern das Gespräch fortgesetzt wird – die Gesprächsrunde verlassen und die ICA-Geschäftsführung informieren („Rote-Karte-Regel“, Teil 6.1 der Compliance-Richtlinie).
  5. Ich werde keine Mitgliederdaten, Kontaktinformationen oder sonstige vertrauliche Informationen, die ich im Rahmen von ICA-Aktivitäten erhalte, für eigene geschäftliche Zwecke verwenden oder an Dritte weitergeben.
  6. Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie Sanktionen nach sich ziehen können, einschließlich des Ausschlusses von Veranstaltungen und des Ausschlusses aus dem ICA-Netzwerk.

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