Präambel

Im Zuge allgemein erkennbarer Tendenzen und Prognosen wird es zukünftig im Foodservice-Markt zu einem Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften kommen. Das Institut of Culinary Arts und dessen Academy haben es sich zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegen zu wirken und in einem ausgewogenen System von Beziehungen und Leistungsangeboten berufliche und unternehmerische Perspektiven zu schaffen.

§ 1 Zweck des Institutes

Um dem Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften zu begegnen, hat sich aus der Gesamtheit der Foodservicebranche heraus das von Gerhard Bruder initierte Institute of Culinary Arts und dessen ICA Foodservice Management Academy als zeitgemäße weiterbildende Institution gebildet, die von führenden Foodservice-Unternehmen innerhalb des ICA Netzwerkes getragen wird.
  1. Die Foodservice Management Academy will die zeitgemäße, weiterbildende Instanz für marktbezogene Fachkräfte (wie z. B. Verkehrsgastronomie, Catering, usw.) im Foodservice Markt sein. In enger Kooperation zwischen Praxis, Forschung und Lehre sind berufsbegleitende Lehr- und Studiengänge entstanden, die sich ausschließlich an den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen des Foodservice Marktes orientieren. Diese werden von der staatlichen Prüfstelle für Fernunterricht zertifiziert. Der Fachkraft sollen an der Schnittstelle zwischen Beschaffung, Produktion, Marketing, Betriebswirtschaft und Unternehmensführung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für ein innovatives Wertschöpfungsmanagement im gastgewerblichen Betrieb vermittelt werden.
  2. Die ICA Front Cooking Academy bildet Köche und Küchenhilfskräfte in dem anspruchsvollen und komplexen Bereich des Front Cookings weiter. Front Cooking ist ein Begriff aus der Gastronomie und stellt eine Sonderform des Kochens in der Gastronomie dar. Beim Frontcooking bereitet der Koch die Speisen außerhalb der Küche und unmittelbar vor dem Gast zu, dem auf diese Weise die Möglichkeit gegeben wird, wesentliche Teile des Zubereitungs- und Kochvorgangs zu beobachten. Der Koch benötigt neben seiner küchentechnischen Qualifikation zusätzlicher Kenntnisse in den Bereichen Kundenberatung, Kommunikation und Verkauf. So ist es seine Aufgabe, den Kunden hinsichtlich der richtigen Wahl der Zutaten, ihrer Inhaltsstoffe sowie ihrer Kombinationsmöglichkeiten zu beraten. Während des Zubereitens unterhält der Koch den Gast häufig mit kurzweiligen Informationen rund um das Essen. Es gibt es derzeit nur wenige Fortbildungsmöglichkeiten für das Front Cooking in Deutschland.
  3. Das Netzwerk, in welchem sich die Manager der Foodservice-Branche zu regelmäßigen Veranstaltungen treffen, dient der Förderung des Ausbildungsgedankens, der Aktualisierung der Weiterbildungsziele sowie der marktgerechten Positionierung des Institutes und der ICA geprüften Fachkräfte. Die Teilnahme an diesem Netzwerk ist den obersten Führungsebenen der Unternehmen (Vorstand, Geschäftsführung, Prokuristen u.ä.) vorbehalten und bildet eine freie Organisationsform in der die Teilnehmer strategische und/oder aktive Initiativen zur Förderung der unter Ziffer 1 definierten Zwecke entwickeln. Dem Präsidium bleibt es vorbehalten, unabhängig dieser grundsätzlichen Regelung, auch andere Funktionsebenen oder Personen als persönliches Netzwerkmitglied zu bestimmen.
  4. Dem Mix zwischen Beratung und aktiver Mitarbeit in Form von Seminaren, Workshops und gemeinsamen Veranstaltungen ist ein wichtiger Bestandteil zur Förderung des ICA und seiner Wirkung in der Öffentlichkeit
  5. Die Finanzierung des Netzwerkes und der Academy erfolgt durch leistungsgerechte und einheitliche Mitgliedsbeiträge der Netzwerkteilnehmer

§ 2 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Institute of Culinary Art Verwaltungs GmbH, die Institute of Culinary Art Academy GmbH & Co. KG , die Institute of Culinary Art Foodservice Network GmbH & Co. KG und die Institute of Culinary Art Beratungs GmbH & Co.KG bilden gemeinsam das “ Institute of Culinary Art“ , das auch unter der Kurzbezeichnung “ICA“ auftritt. Zusätzlich werden die Begriffe „ICA Academy“, „ICA Netzwerk“ und „ICA Front Cooking Academy“ zur Differenzierung der Bereiche Ausbildung und Förderung benutzt und auch in der Außendarstellung eingesetzt.
  2. Sitz des Instituts und der es bildenden Gesellschaften ist: Valluhner Straße 1, 19246 Zarrentin, Deutschland
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Organe des ICA

  1. Organe des ICA sind das Präsidium, bestehend aus den Geschäftsführern der „Institute of Culinary Art Verwaltungs GmbH“ und/oder ihrem Präsidenten, der Vorstand und der Beirat, sowie des Schirmherren.
  2. Die Tätigkeit von Mitgliedern in den Organen Vorstand und Beirat sind ehrenamtlich.
  3. Vorstände und Beiräte haften nicht persönlich, soweit ihnen nicht Vorsatz zur Last gelegt wird.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Dem ICA können ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder angehören. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  2. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen sowie Personenvereinigungen oder juristische Personen (Gesellschaften) werden, die bereit sind, die Zwecke und die Statuten des ICA zu fördern.
  3. Mitglieder können werden alle Persönlichkeiten, welche innerhalb der Foodservice-Industrie tätig sind. Ausgenommen sind Berater bzw. Consultants.
  4. Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten durch das Präsidium ernannt werden, die die Ziele des ICA im besonderen Maße und nachhaltig fördern oder gefördert haben. Diese werden jedes neu vom Präsidium bestätigt.
  5. Die Vertretung der Mitglieder in den Gremien und Veranstaltungen des ICA ist auf das jeweils oberste Führungsgremium (Vorstand, Geschäftsführung, Prokuristen u. ä.) begrenzt und ohne Genehmigung des ICA nicht auf Dritte übertragbar.
  6. Die Regularien zur Mitgliedschaft sind in einer gesonderten Vereinbarungserklärung (siehe Anlage) geregelt, welche zu Beginn der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds unterschrieben wird.

§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

  1. Der schriftliche Antrag auf Aufnahme in das ICA ist an das Präsidium zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Einzelheiten der Mitgliedschaft werden separat zwischen dem ICA und den Mitgliedern geregelt.
  2. Ehrenmitglieder werden durch das Präsidium ernannt. Das Vorschlagsrecht für die Ernennung zum Ehrenmitglied steht ausschließlich dem Präsidenten und dem Vorstand zu.
  3. Die Mitgliedschaft endet: durch Austritt, der nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten erfolgen kann. Bei natürlichen Personen mit dem Tod, bei juristischen Personen und sonstigen Personenvereinigungen mit deren Auflösung. Sie endet ferner durch Ausschluss bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung oder Beschlüsse der Organe des ICA, ferner bei schädigendem Verhalten oder eines mehr als einjährigen Beitragsrückstandes. Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium.

§ 6 Beiträge und Leistungen

  1. Alle Mitglieder des ICA zahlen einen Jahresbeitrag.
  2. Abweichungen von dem Regelnetzwerkbeitrag für Industrie, Handel und Dienstleistungen können ausschließlich für kleine und mittelständische Unternehmen vertraglich vereinbart werden. Die Entscheidungshoheit obliegt dem Präsidenten des Institute of Culinary Art. Die Untergrenze für den Netzwerkbeitrag beträgt € 2.000 pro Jahr zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es werden maximal 5 Sondermitgliedschaften pro Jahr festgelegt.
  3. Die Beitragshöhe wird jährlich durch Beschluss des Vorstandes festgelegt und durch einfache Mehrheit im Beirat bestätigt, im Übrigen gelten die Regelungen gemäß § 5, Ziffer 1, Satz 3.
  4. Die Leistungen sind in einer separaten Anlage dieser Satzung beigefügt.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Institutes. Sie haften weder für das Institute noch für die oben erwähnten Gesellschaften im ICA.
  6. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Mitgliedschaft weder eingezahlte Beträge zurück, noch haben sie irgendeinen materiellen und/oder immateriellen Anspruch an das ICA.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des ICA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  8. Das Institut ist politisch, wirtschaftlich und konfessionell neutral.
  9. Beiträge, Zahlungen oder Zuwendungen dürfen nicht gegen diesen Grundsatz verstoßen oder ein anderes als die Ziele der Satzung verfolgen.

§ 7 Ordentliche Vorstandsversammlung

Mindestens viermal im Jahr, bevorzugt in jedem Quartal, findet eine ordentliche Vorstandsversammlung statt. In zwei von den benannten vier mündet die Vorstandsversammlung in eine ordentliche Beiratssitzung. Diese Beiratssitzung dient dem Bericht des Vorstandes an den Beirat und der Verabschiedung von beiratsrelevanten Themen laut Satzung.
  1. Der Präsident des ICA und der Vorstandsvorsitzende führen die Versammlungen.
  2. Unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern die Einladung zur Versammlung vier Wochen vor dem Termin zuzusenden.
  3. Es muss mindestens die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sein um eine gültige Abstimmung durchzuführen. Dies gilt auch für den Beirat.
  4. Für die Berechnung der Frist, ist der Tag der Absendung maßgeblich.
  5. Anträge, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, müssen dem Vorstand sechs Wochen, bei einer außerordentlichen Versammlung eine Woche vor dem Sitzungsbeginn, eingereicht sein. Die Termine der Vorstandssitzungen werden zu Beginn des Jahres festgelegt.
  6. Über Anträge gemäß Ziffer 6 kann in der Versammlung ebenfalls beschlossen werden.
  7. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Versammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten und vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Beiräten bekannt zu geben.
  8. Jedes ordentliche Mitglied des Vorstandes und des Beirats hat eine Stimme. Beschlüsse können nur mit der Zustimmung des Präsidiums gefasst werden.

§ 8 Präsidium

  1. Das Präsidium besteht aus den Geschäftsführern der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten Gesellschaften. Sofern diese personenverschieden sind, bestimmen sie aus ihrer Mitte den Präsidenten. Der Präsident bestellt darüber hinaus aus den Reihen des Vorstandes einen Vizepräsidenten. Der Vizepräsident ist zunächst bis zum 31.12.2013 bestellt und wird darüber hinaus für die Dauer von zwei Kalenderjahren ernannt. Verlängerungen der Vizepräsidentschaft sind hierbei möglich. Der Präsident entscheidet mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vizepräsidentschaft über eine Neubestimmung oder Verlängerung.
  2. Das Präsidium bestimmt die Vorstandsmitglieder, die Schirmherren und die Ehrenpräsidenten.
  3. Dem Präsidium obliegt die Kontrolle des Vorstandes. Es entscheidet über die Eingehung rechtlicher Verpflichtungen, vertritt das ICA gegenüber Dritten, entscheidet über Änderungen der Satzung sowie über die Auflösung des ICA und die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung.
  4. Dem Präsidium obliegt die strategische Weiterentwicklung und die Entscheidung über Kooperationen.
  5. Das Präsidium behält sich in allen Fragen und Angelegenheiten des ICA das finale Entscheidungsrecht vor.

§ 9 Der Beirat

  1. Der Beirat wird vom Vorstand für die Zeit bis zum 31.12.2012, danach jeweils für die Dauer von zwei Kalenderjahren ernannt. Verlängerungen der Beiratstätigkeiten sind hierbei möglich. Über die Neubestimmung oder Verlängerung werden turnusgemäß auf den Vorstandssitzungen entschieden. Es sollten mindestens 10, maximal 18 Mitglieder, des ICA zum Beirat berufen werden. Die Zusammensetzung des Beirates soll die Märkte und Gruppen der Mitglieder des Institutes gleichgewichtig widerspiegeln. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Beachtung der kartellrechtlichen Regeln bei der Beiratstätigkeit berücksichtigt. Die Zugehörigkeit zum Beirat steht und fällt mit der Mitgliedschaft im ICA.
  2. Er sorgt für und überwacht eine ausgewogene Balance und Qualität zwischen Industrie, Lieferanten/Handel und Verbraucher im Netzwerk
  3. Der Beirat repräsentiert das Netzwerk und die Ziele des ICA bei den Netzwerkveranstaltungen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit einen Gast aus der Führungsebene ihres Unternehmens zur Wahrung firmeneigener Interessen innerhalb des ICA Netzwerkes mitzubringen.
  4. Der Beirat berät den Vorstand und das Präsidium im Hinblick auf den Wirtschafts- und Aktivitätenplan.

§ 10 Der Vorstand

  1. Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf stimmberechtigten Personen (aber immer einer ungeraden Anzahl). Der Vorstand wird für die Zeit bis zum 31.12.2013 und danach für die Dauer von jeweils 2 Kalenderjahren durch das Präsidium ernannt. Eine Verlängerung des Vorstandsmandats ist hierbei möglich. Das Präsidium entscheidet mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vorstandstätigkeit über eine Verlängerung oder Neubenennung des Vorstandsmandats. Die Zugehörigkeit zum Vorstand steht und fällt mit der Mitgliedschaft im ICA.
  2. Der Vorstand berichtet an das Präsidium.
  3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsdauer aus, kann ein neues Mitglied vom Präsidium bis zur darauffolgenden turnusmäßigen Bestellung benannt werden.
  4. Die Zusammensetzung des Vorstandes soll die Märkte der Mitglieder widerspiegeln.
  5. Der Vorstand entwickelt die strategischen Aktivitäten des ICA. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
    • Er erarbeitet im Zusammenwirken mit dem Präsidenten das Konzept und die Umsetzung des ICA.
    • Er unterstützt und berät bei der Erstellung des Wirtschaftsplans des ICA.
    • Er bereitet die Beschlüsse der Beiratsversammlung vor und unterstützt den Präsidenten beim Vollzug.
    • Der Vorstand organisiert die Öffentlichkeitsarbeit.
    • Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Beachtung der kartellrechtlichen Regeln bei der Vorstandstätigkeit berücksichtigt.
  6. Die Vorstände üben ihr Ehrenamt in folgenden Bereichen aus:
    • Vorstandsvorsitzender: Repräsentation des ICA und des Vorstandes, Beratung und Unterstützung in den Gebieten Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit, Mediaplanung, Pressepolitik, Entwicklung der Statuten. Kooperationswege entwickeln, strategische Weiterentwicklung des Institutes.
    • Vorstand Academy: Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Steuerung der Kommunikationswege in die Branche, von Strategien zur Auslastung der Kurse, Entwicklung der Kurse, E-Learning, Anbindung und Zusammenarbeit mit anderen Instituten & Organisationen.
    • Vorstand Geschäftsentwicklung, Risiken & Marketing: Beratung und Support bei der Marketingplanung und Justierung, wirtschaftlichen Weiterentwicklung, der Analyse der Geschäftsrisiken, der Steuerung der Geschäftsbereiche, Kooperationspartner und Partnerschaften.
    • Vorstand Netzwerk: Beratung bei der Entwicklung langfristiger Sicherungsmechanismen des ICA Netzwerkes sowie der Entwicklung der Netzwerk relevanten Statuten, der Entwicklung von Strategien, das Netzwerk an das ICA zu binden und weitere Netzwerkpartner zu gewinnen, der Definition eines klaren „Mix“ von Käufer- und Verkäufermarkt definieren, der Förderung der Zahlungsdisziplin , sowie der strategischen Ausrichtung der Netzwerkveranstaltungen.
    • Vorstand Interessenvertretung Food-Service Industrie: Unterstützung und Beratung zur Entwicklung von effizienten Kommunikationswegen und Mechanismen zur Industrie um den Academy- und Netzwerkgedanken besser transportiert und etabliert zu bekommen. Überwachung der zielgerichteten Weiterentwicklung des ICA im Hinblick auf die Interessenslage der Food-Service Industrie. Sicherung und Wahrung der allgemeinen Interessen der ICA Industrie Netzwerkmitglieder.
  7. Die Mitglieder des Vorstands vertreten hauptsächlich auf den Netzwerkveranstaltungen die Interessen und Ziele des ICA. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit einen Gast aus der Führungsebene ihres Unternehmens zur Wahrung firmeneigener Interessen innerhalb des ICA Netzwerkes mitzubringen.

§ 11 Der Schirmherr

  1. Die Hauptaufgabe des Schirmherr des ICA Institute of Culinary Art definiert sich mit dem Schwerpunkt das ICA vor negativen äußeren Einflüssen zu „beschirmen“.
  2. Er tritt hierfür mit seinem guten Namen ein oder nutzt seine Beziehungen in verantwortungsvoller Form.
  3. Der Schirmherr wird in der Außenwirkung wahrnehmbar mit der Organisation in Verbindung gebracht und repräsentiert diese entsprechend.
  4. Der Schirmherr kann jederzeit vom Präsidium entsprechende Rechenschaft verlangen, sollte er dies für notwendig erachten.

§ 12 Die Ehrenpräsidenten

  1. Die Ehrenpräsidenten unterstützen und repräsentieren durch ihren prominenten Bekanntheitsgrad und hohes Ansehen in der Branche das ICA.
  2. Das Präsidium informiert die Ehrenpräsidenten über jegliche Neuerungen im ICA.
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