Über das Next Generation Netzwerk

Das ICA Next Generation Netzwerk wurde als zusätzliche Plattform geschaffen, um bereits frühzeitig Managementnachwuchs branchenübergreifend zu verbinden und diese auf die Herausforderungen der beruflichen Zukunft vorzubereiten sowie einen breiten Wissens- und Erfahrungsaustausch entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Foodservice-Industrie zu gewährleisten. Wir haben im Jahr 2019 das ICA Next Generation Network gegründet. Die junge Management-Generation zeigt hier ihre Sicht auf gemeinsame Themen und gibt neue Impulse bei der Beantwortung unserer großen Fragen. Das ICA baut mit dem Executive- und dem Next Generation Network eine Brücke zwischen den Management-Generationen. Im Next Generation Network können sich die Führungskräfte der Zukunft branchenübergreifend vernetzen, um auf die kommenden Herausforderungen ihrer Laufbahn bestens vorbereitet zu sein.

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starken Gemeinschaft

Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag

Die Mitgliedschaft im Institute of Culinary Art (ICA) steht lediglich den Führungskräften aus der Food-Service Branche offen. Trifft dies nicht auf Sie zu, müssen wir Ihren Mitgliedsantrag leider ablehnen.

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Branchenteil
Die Netzwerkbeiträge werden in den Kategorien Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwender unterschieden:
Beitragsregelung für neue Mitglieder ab 2024
  • Netzwerkbeitrag für Industrie, Handel, Dienstleistung:4.000,- € pro Jahr zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Netzwerkbeitrag für Verwender: 2.000,- € pro Jahr zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung

DSGVO
Vereinbarung
Vertrag
Mitglied unseres Instituts kann jede Person werden, die sich zu unseren Zielen bekennt, diese durch ihre Mitgliedschaft fördert und als selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Manager von Unternehmen innerhalb der Food-Service-Industrie (Lieferkette) tätig ist.
Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Vereinbarungserklärung zur Netzwerkmitgliedschaft mit dem Institute of Culinary Art (ICA)

1. Teilnahme und Mitwirkung

Netzwerkmitglieder können, gemäß der Satzung § 4, Absatz 2, natürliche oder juristische Personen werden. Vertreten werden sie jeweils durch die oberste Führungsebene (Gesellschafter, Vorstand, Geschäftsführung o. ä.). Neue Mitglieder werden vom ICA Präsidium ausgewählt und nach Antragstellung mit einfachem Mehrheitsbeschluss des ICA Vorstands bestätigt. Mit Gegenzeichnung der Vereinbarungserklärung akzeptiert das Netzwerkmitglied deren Inhalte und die der auf der Homepage des ICA einsehbaren beifügten Satzung des ICA in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Inhalte der Satzung gelten daher auch für die Vereinbarungserklärung, ohne dass es diesbezüglich einer Anpassung/Änderung der Vereinbarungserklärung selbst bedarf.

2. Laufzeit und Kündigung

Die Mitwirkung/Teilnahme gilt mit Annahme des Antrages auf unbestimmte Zeit. Sie kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (im Übrigen gelten die Regelungen gemäß der ICA Satzung, welche Sie auf der Homepage des ICA einsehen können). Das ICA ermöglicht eine Zufriedenheitsgarantie für neue Mitglieder nach erstmaliger Teilnahme an einer der Netzwerkveranstaltungen. Sollte das ICA-Netzwerk nicht den erwarteten Nutzen ermöglichen, besteht innerhalb der ersten sechs Monate ein sog. Sonderkündigungsrecht, das die Mitwirkung/Teilnahme innerhalb dieser Frist beendet und eine Rückzahlung des geleisteten Netzwerkbeitrages beinhaltet. Das Präsidium behält sich vor, Gasteinladungen auszusprechen.

3. Netzwerkbeiträge

Die Netzwerkbeiträge werden in den Kategorien Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwender unterschieden:
Beitragsregelung für neue Mitglieder ab 2022

  • Netzwerkbeitrag für Industrie, Handel, Dienstleistung: 4.000,- € pro Jahr zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Netzwerkbeitrag für Verwender: 2.000,- € pro Jahr zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Netzwerkbeitrag für ausgewählte Startups über den Zeitraum von einem Jahr (einmalig): 1.250- € pro Jahr zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Die Beiträge werden jeweils mit Annahme des Antrages gegen Rechnung fällig, sowie danach jeweils zu Jahresbeginn vorschüssig mit einem Zahlungsziel von max. vier Wochen. Die Beiträge werden jährlich neu festgelegt. Das Präsidium hat die Möglichkeit, Verwender seitig geringere Beiträge für kleine mittelständische Unternehmen individuell festzulegen.

4. Leistungen

4.1 Alle Netzwerkmitglieder haben Anspruch auf die folgenden Leistungen ohne Berechnungen:

  • Die Teilnahme jeweils einer Person (Gesellschafter, Vorstand, Geschäftsführung, Prokurist o. ä.) an zwei hochwertigen, exklusiven Netzwerkveranstaltungen pro Jahr.
  • Ebenfalls sind die ICA-Fachdozenten der Lizenzpartner des ICA zur Teilnahme an den Netzwerkveranstaltungen berechtigt.
  • Die Teilnahme einer Vertretung des Mitglieds (vergleichbar ähnliche Führungsebene) ist nur in Abstimmung mit dem ICA Präsidium übertragbar.
  • Gäste anderer Unternehmen seitens des Käufermarktes mitzubringen, welche der oben genannten obersten Führungsebene dieses Unternehmens angehören. Diese erhalten nach der Prüfung und Anmeldung beim ICA den offiziellen VIP-Status. Darin beinhaltet sind u. a. ein persönliches Einladungsschreiben sowie die Organisation der Übernachtung durch das ICA in einem angemessenen Hotel. Hierbei ist, bis auf Ausnahmefälle, die Übernahme der Übernachtungskosten durch das ICA ausgeschlossen.
  • Basispartnerschaft auf mytopjob.de. Das Karriereportal der Marktführer aus Gastronomie, FoodService, Hospitality und Kulinarik. Das ICA ist Initiator dieser Plattform.

4.2 Alle Netzwerkpartner haben Anspruch auf die Ausstattung mit einem (oder mehreren) “ICA Member”

Acrylschild für Messeauftritte oder zu Repräsentationszwecken innerhalb Ihres Unternehmens. Kosten pro Schild inkl. Versand: € 380,- zzgl. der gesetzlichen MwSt.

4.3 Die Nutzung der ICA-App und des Intranets für Netzwerkmitglieder mit den folgenden Leistungen:

  • Übersicht aller Mitglieder spezieller Suchfunktion nach Themen
  • Übersicht aller Firmen
  • Charts der Referenten
  • Videoaufzeichnungen der Referentenvorträge
  • Bildergalerie der Netzwerkveranstaltungen
  • Aktuelle Marktdaten der npdgroup deutschland GmbH
  • Aktuelle Marktaden des EHI Retail Institute
  • News
  • Messagefunktion (nur bei der ICA-App)

4.4 Die Teilnahme an den ICA Workshops gegen eine Gebühr von € 490,- zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro

Teilnehmer, welche unterjährig und bedarfsabhängig stattfinden. Hierbei können auch mehrere Mitarbeiter des Unternehmens angemeldet werden.

4.5 Die Möglichkeit, maximal zwei Mitarbeiter der Nachwuchsgeneration im Unternehmen, welche sich auf dem

Sprung ins Management befinden, für das ICA Next Generation Netzwerk zu nominieren und zu den Executive Netzwerkveranstaltungen gegen eine Gebühr von 490,- zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Teilnehmer pro Veranstaltung mitzubringen.

4.6 Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten aktueller Branchenthemen im Auftrag der ICA Stiftung. Mitglieder erhalten den Zugang zu allen Ergebnissen.

4.7 Die Möglichkeit, als Gastgeber eine ICA-Netzwerkveranstaltung auszurichten.

4.8 Dem Präsidium bleibt es vorbehalten, unabhängig von diesen grundsätzlichen Regelungen auch andere Funktionsebenen oder Personen für die Teilnahme an den Netzwerkveranstaltungen zuzulassen.